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Das Recht auf Zugang zu Informationen

Das Recht auf Zugriff auf Informationen und die Weiterverwendung von Informationen, die von Sport Hub Nedelišće d.o.o. gespeichert werden, wird gemäß dem Gesetz über das Recht auf Zugriff auf Informationen (Amtsblatt 25/13) und dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Recht auf Zugriff auf Informationen (Amtsblatt 85/15) ausgeübt.
Ziel des Gesetzes ist es, durch Offenheit und Transparenz der Tätigkeit der öffentlichen Behörden die Ausübung des in der Verfassung der Republik Kroatien garantierten Rechts auf Zugang zu Informationen sowie die Weiterverwendung von Informationen durch natürliche und juristische Personen zu ermöglichen und sicherzustellen.
 
Das Recht auf Zugang zu Informationen basiert auf den Grundsätzen der Öffentlichkeit und des freien Zugangs, der Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, dem Gleichheitsgrundsatz, dem Grundsatz des Zugangs zu Informationen und umfasst gemäß Artikel 5 Absatz 1 Punkt 5 des Gesetzes das Recht der Nutzer, Informationen anzufordern und zu erhalten, sowie die Verpflichtung der Behörden, Zugang zu den angeforderten Informationen zu gewähren oder Informationen unabhängig von der gestellten Anfrage zu veröffentlichen, wenn sich diese Veröffentlichung auch aus durch Gesetz oder andere Vorschriften festgelegten Verpflichtungen ergibt.
 
Für den Informationszugang im Verfahren vor Behörden fallen keine Verwaltungs- oder Gerichtsgebühren an.
 
Informationen im Sinne des oben genannten Gesetzes (Artikel 5 Absatz 1 Nummer 3) sind „alle Daten, die in Form eines Dokuments, einer Aufzeichnung, einer Datei, eines Registers oder in sonstiger Form bei einer Behörde vorliegen, unabhängig von der Art ihrer Darstellung (schriftlich, gezeichnet, aufgezeichnet, magnetisch, optisch oder auf sonstige Weise aufgezeichnet)“.
 
Unter Wiederverwendung von Informationen ist gemäß Artikel 5 Absatz 1 Nummer 6 des Gesetzes „die Nutzung von Informationen öffentlicher Stellen durch natürliche oder juristische Personen zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken zu verstehen, die nicht dem ursprünglichen Zweck im Rahmen der öffentlichen Aufgabe entsprechen, für die die Informationen erstellt wurden. Der Austausch von Informationen zwischen öffentlichen Stellen zur Erfüllung von Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich stellt keine Wiederverwendung dar.“
 
Der Benutzer übt sein Recht auf Zugriff auf Informationen aus, indem er eine mündliche oder schriftliche Anfrage an Sport Hub Nedelišće d.o.o. sendet.
 
Bei mündlicher oder telefonischer Antragstellung wird ein Bescheid erstellt, bei Einreichung im Wege elektronischer Kommunikation gilt der Antrag als schriftlich.
 
Das Recht auf Zugang zu Informationen und auf Weiterverwendung von Informationen wird durch die Übermittlung einer Anfrage an die folgende Adresse ausgeübt:
  • Sport Hub Nedelišće d.o.o. , Josipa Marčeca 25 , 40305 Nedelišće
  • per E-Mail an: info@shn.hr

     

Der Antragsteller ist nicht verpflichtet, die Gründe für die Anforderung des Zugriffs auf die Informationen anzugeben, kann in der Anforderung jedoch auch vorschlagen, wie Sport Hub Nedelišće d.o.o. die Informationen zur Verfügung stellen wird.
 
Im Falle eines unvollständigen oder unverständlichen Antrags wird der Antragsteller aufgefordert, den Antrag unverzüglich innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Aufforderung zur Korrektur zu korrigieren. Kommt er dem nicht nach, wird der Antrag als unverständlich oder unvollständig abgelehnt. Sport Hub Nedelišće d.o.o. gewährt dem Antragsteller innerhalb von 15 Tagen nach ordnungsgemäßer Einreichung des Antrags Zugang zu den Informationen. Ausnahmsweise kann die oben genannte Frist auf bis zu 30 Tage verlängert werden, wenn die Informationen außerhalb des Hauptsitzes von Sport Hub Nedelišće d.o.o. angefordert werden müssen, wenn in einer einzelnen Anfrage eine größere Menge an Informationen angefordert wird, wenn dies notwendig ist, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der angeforderten Informationen sicherzustellen, und wenn es notwendig ist, eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit und des öffentlichen Interesses gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes durchzuführen. Sport Hub Nedelišće d.o.o. wird den Antragsteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, über die Fristverlängerung informieren und die Gründe dafür angeben.
 
Informationsbeauftragter: Hrvoje Kolman
 
Sport Hub Nedelišće d.o.o. hat Anspruch auf eine Entschädigung für die tatsächlichen Materialkosten, die bei der Bereitstellung von Informationen für den Benutzer des Rechts auf Zugriff auf Informationen und Weiterverwendung von Informationen entstanden sind, sowie auf eine Entschädigung für die Kosten für die Bereitstellung der angeforderten Informationen.
 
Die Höhe der Gebühr für den Zugang zu Informationen und die Weiterverwendung von Informationen wird gemäß den in Artikel 19 Absatz 3 des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen festgelegten Kriterien bestimmt. Die angegebenen Kriterien für die Bestimmung der Höhe der Entschädigung für tatsächliche Materialkosten und Kosten für die Bereitstellung von Informationen wurden im Amtsblatt Nr. 12/14 veröffentlicht.    
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